BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Teilen auf Facebook   Instagram   Druckansicht öffnen
 

TSV Verhaltens- und Hygieneregeln

Es gilt das Verhaltens- und Hygienekonzept des Landes NRW und der Stadt Freudenberg.

 

Die Coronaschutzverordnung NRW: VIBSS: Coronaschutzverordnung NRW

 

"Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern" (s. MAGS, 30.06.2022). 

Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

 

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessenen Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!

Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

 

Aktuelles